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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgrundlage sind die derzeit gültigen "VDMA-Bedingungen für die Lieferung von Maschinen für Inlandsgeschäfte
und die nachfolgende ystral Ergänzung "Eigentumsvorbehalte".

Abschnitt V "Eigentumsvorbehalt" der VDMA Lieferbedingungen wird durch folgende Bestimmung ersetzt:
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird - Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Besteller stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern und uns hiervon Anzeige zu machen.
Erfolgt dies nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen. Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z. B. bei Bezahlung im sog. Scheck-Wechselverfahren), die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

Lieferzeiten/Liefertermine
Die geplanten Liefertermine (Lieferzeiten) teilen wir Ihnen jeweils mit unserer Auftragsbestätigung, bzw. auf Ihre Anfrage mit.

Zahlung
Bei Lieferung innerhalb Deutschlands: Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug. (gilt für Bestellungen bis zu einem Warenwert von 10.000 Euro).
Bei Lieferung ins Ausland, bzw. bei Bestellungen über 10.000 Euro, Zahlung nach Absprache/Zahlungsplan.

Gewährleistung
24 Monate ab Auslieferung, ausgenommen sind Verschleißteile

Mindestbestellwert
Bitte beachten Sie unseren Mindestbestellwert in Höhe von 50,00 Euro. Wir behalten uns vor, Bestellungen unter diesem Mindestbestellwert mit einem Aufschlag zu berechnen oder alternativ die Bestellmenge anzupassen.

Kauf auf Probe
Die Lieferung der ausgewählten Teile kann nach Absprache mit ystral auch zur Auswahl (Testzwecken) erfolgen. Innerhalb von vier Wochen nach Anlieferung erfolgt bei Gutbefund die Übernahme oder die Rückgabe an ystral (Rücklieferung "frei Haus").
Vertragsgrundlage sind unsere Lieferbedingungen für "Kauf auf Probe-Lieferungen", welche wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden.
Aus buchhalterischen Gründen erlauben wir uns in solchen Fällen die bestellten Teile bei Auslieferung mit einem verlängerten Zahlungsziel zu berechnen. Im Falle einer Rückgabe erhalten Sie dann eine Gutschrift

Mehrwertsteuer
Dieser Shop richtet sich an den Handel und das Gewerbe. Alle angegebenen Preise sind ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen, im Auftragsfall wird die jeweilig gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.



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Bitte beachten Sie:
Bindend für die Bestellung ist die Bestellnummer.
Abbildungen können dem bestellten Produkt ähnlich sein.

Unser Angebot richtet sich an den Handel und Firmen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der anfallenden Verpackungs- und Versandkosten
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